Ohne österreichische Sozialversicherungsnummer können Sie sich im System nicht anmelden und damit auch keine Fortbildungen besuchen.

Ausnahmen bestehen für ausländische KollegInnen, die unter bestimmten Bedingungen an der KPH-ES unter Angabe einer Ersatz-SVNR immatrikulieren können. Für Inländer ist dies vom BMUKK jedoch nicht vorgesehen.